Hypothekenbank
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Hypothekenbanken sind privatrechtliche Kreditinstitute, deren Geschaftsbetrieb darauf gerichtet ist,
inlandische Grundstucke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, Darlehen an inlandische Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts oder gegen Ubernahme der vollen Gewahrleistung durch eine solche Korperschaft oder Anstalt zu gewahren (Kommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen) auszugeben.
Dies ist die Definition einer Hypothekenbank nach dem deutschen Hypothekenbankgesetz, ยง 1.
Weblinks
- Aktueller Gesetzestext des Hypothekenbankgesetzes (http://www.bafin.de/gesetze/hypo.htm)
- Verband der deutschen Hypothekenbanken (http://www.hypverband.de)
Kategorie:Bank und Kreditwesen
  
 
 
 
 
 
 
 
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