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Thema Deckung (Wirtschaft)

 






Deckung (Wirtschaft)



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Die Deckung ist die Menge der Werte, aus denen eine Forderung zwangsweise bezahlt werden kann. Wird ein Wert als Deckung benutzt, so spricht man auch davon, dass er belastet ist.

Viele Kreditvertrage sind beispielsweise mit Lohn, Lohnersatz- und Sozialleistungen des Schuldners oder einem grossen Teil davon gedeckt. Kann oder will der Schuldner dem Glaubiger nicht mehr zahlen, so kann der Glaubiger direkt beim Arbeitgeber pfanden. Bei solchen Kreditvertragen wird also effektiv zukunftiges Einkommen belastet.

Bei Hypothekenkrediten ist die Deckung ein Gebaude oder Grund und Boden. Ist der Schuldner zahlungsunfahig, so kann der Glaubiger die Versteigerung erwirken; aus dem Versteigerungserlos wird die Forderung bezahlt.

Bei Aktien ist die Deckung die Aktiva der Aktiengesellschaft abzuglich der Nicht-Aktien-Passiva der Aktiengesellschaft.

Der Wechsel hat eine besondere Form der Deckung: jeder, der auf der Ruckseite des Wechsels unterschreibt, verpflichtet sich, in der genannten Hohe Geld zu zahlen, wenn alle vorherigen Unterzeichner nicht zahlungsfahig sind. Das heisst:


  • als erstes muss der Erstunterzeichner zahlen. Kann er dies nicht (vollstandig), so muss
  • als zweites der Zweitunterzeichner zahlen. Kann er dies nicht (vollstandig), so muss
  • als drittes der Drittunterzeichner zahlen. ...

Somit ist die Deckung des Wechsels die Anzahl der Unterzeichner mal die genannte Hohe hoch. Ein Wechsel mit genugend Unterschriften, in der Regel mindestens 3, gilt als sicher. Aus diesem Grund werden solche Wechsel oft als werthaltiges Zahlungsmittel akzeptiert. Wechsel sind aber oft nur unter Handlern verbreitet.

Das Bankkonto hat eine recht differenzierte Deckung:


  • es ist durch Aktiva der Bank gedeckt (etwa Kredite, die die Bank gegeben hat)
  • es ist durch die Kunden- oder ec-Karte gedeckt in der Form, dass in der Woche in der Regel bis zu 1000 € an einem Geldautomaten abgehoben werden konnen.
  • es ist teilweise durch einen Einlagensicherungsfonds gedeckt, der bei Zahlungsunfahigkeit der Bank zusagt die Verbindlichkeiten der Bank dem Kunden gegenuber zu zahlen

Bankkonten sind als Geldsurrogat oft recht schlecht gedeckt, da folgende Falle haufig eintreten:


  • die Kredite in den Aktiva der Bank sind uberbewertet und|oder uneinbringlich (siehe Japan)
  • die Geldautomaten und|oder Kundenkarten konnen von heute auf morgen deaktiviert werden, sodass auch da Auszahlungen unmoglich sind
  • ein Einlagensicherungsfonds kann sich sehr lange Zeit bis zur Auszahlung lassen, in der Regel ist keine verbindliche Frist angegeben, innerhalb der ein Einlagensicherungsfonds ab Nicht-Auszahlung der Bank anstelle der Bank auszahlt
  • die Kredite in den Aktiva der Bank sind oft selbst durch zukunftige virtuelle Werte (etwa Einnahmen) und kaum durch Realkapitalien (etwa Grund+Boden, Haus, etc.) gedeckt

Generell sind Forderungen gegen naturliche oder juristische Personen neben den jeweils sonst angegebenen Deckungen auch durch ihr jeweils haftendes Vermogen gedeckt. Bei juristischen Personen ist in Deutschland die Deckung oft nicht hoher als das Mindeststammkapital von 25000 €. Bei Privatpersonen haftet das gesamte Privatvermogen sowie ein Grossteil der des zukunftigen Einkommens in den nachsten 7 Jahren.

Eine Burgschaft ist eine Form der Deckung, in der ein Burge erklart, fur einen Schuldner zu zahlen, wenn dieser zahlungsunfahig ist. Sie ist aus Sicht des Glaubigers vergleichbar mit einer Unterschrift unter einen Wechsel, jedoch erhalt oft der Burge, wenn er eine Privatperson ist, keine angemessene Zahlung fur das Tragen des Risikos (beim Wechsel erhalt er Waren im Wert des Wechsels).



Kategorie:Bank und Kreditwesen


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